{"id":10315,"date":"2020-10-01T13:11:18","date_gmt":"2020-10-01T11:11:18","guid":{"rendered":"https:\/\/goerdeler.lspb.de\/wordpress\/?p=10315"},"modified":"2020-10-01T13:11:20","modified_gmt":"2020-10-01T11:11:20","slug":"private-reisen-von-schuelerinnen-und-schuelern-in-covid-19-risikogebiete","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/goerdeler.lspb.de\/wordpress\/private-reisen-von-schuelerinnen-und-schuelern-in-covid-19-risikogebiete\/","title":{"rendered":"Private Reisen von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern in Covid-19-Risikogebiete"},"content":{"rendered":"\n<p>Sehr geehrte Eltern, liebe Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler!<\/p>\n\n\n\n<p>Die Herbstferien beginnen in K\u00fcrze und manche Familien planen eine Urlaubsreise. Im Folgenden informiere ich Sie \u00fcber wichtige Ma\u00dfnahmen und Konsequenzen, die bei Reisen bzw. R\u00fcckkehr von Reisen in Risikogebiete zu beachten sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiser\u00fcckkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen \u2013 auch f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte oder alle anderen an Schulen t\u00e4tigen Personen \u2013 ergeben.<br>Private Reisen in Risikogebiete bed\u00fcrfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. m\u00fcssen bestehende Planungen aufgrund ge\u00e4nderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einsch\u00e4tzungen auch kurzfristig ge\u00e4ndert werden. Die Situation kann sich t\u00e4glich \u00e4ndern und muss im Blick gehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Derzeit f\u00fchrt das RKI weltweit zahlreiche L\u00e4nder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union.<\/p>\n\n\n\n<p>(<a href=\"http:\/\/www.rki.de\/covid-19-risikogebiete\">www.rki.de\/covid-19-risikogebiete<\/a>)<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entf\u00e4llt die Pflicht zur Quarant\u00e4ne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen k\u00f6nnen.<br>Hierf\u00fcr gibt es aktuell zwei M\u00f6glichkeiten:<br>&#8211; Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht \u00e4lter als 48 Stunden sein darf. Dieses \u00e4rztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.<br>&#8211; Testung unverz\u00fcglich nach der Einreise<\/p>\n\n\n\n<p>Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgef\u00fchrten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverz\u00fcglich in (h\u00e4usliche) Quarant\u00e4ne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarant\u00e4nepflicht.<br>Es wird unbedingt empfohlen, sich regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die aktuellen Entwicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 m\u00f6glicherweise \u00c4nderungen ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen finden Sie unter&nbsp; <a href=\"https:\/\/www.mags.nrw\/coronavirus\">https:\/\/www.mags.nrw\/coronavirus<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern m\u00fcssen sich nach der R\u00fcckkehr aus Risikogebieten regelm\u00e4\u00dfig in Quarant\u00e4ne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgel\u00e4nde zu betreten. Unabh\u00e4ngig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Versto\u00df gegen die Pflicht zur gegenseitigen R\u00fccksichtnahme in der Schule dar.<br>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in Quarant\u00e4ne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgr\u00fcnden fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenversto\u00df der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Ma\u00dfnahmen (Bu\u00dfgeldverfahren, Ordnungsma\u00dfnahmen) nicht zu sanktionieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW m\u00fcssen die Eltern bzw. die betroffenen vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Falles eines Schulvers\u00e4umnisses die Schule unverz\u00fcglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen.<br>Bei begr\u00fcndeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen vers\u00e4umt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarant\u00e4ne gem\u00e4\u00df \u00a7 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise \u00fcber die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer beh\u00f6rdlich angeordneten Quarant\u00e4ne im Wege der Amtshilfe gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Ma\u00dfnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Nachholung quarant\u00e4nebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Pr\u00fcfungsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte sich eine solche Situation ergeben, setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung, damit f\u00fcr jeden betroffenen Sch\u00fcler, jede betroffene Sch\u00fclerin eine individuelle L\u00f6sung gesucht und gefunden wird.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Fragen stehe ich gern zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich w\u00fcnsche allen w\u00e4hrend der Ferien gute Erholung und weiterhin Gesundheit!<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p>Helga Lazar, OStD\u2018<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\"><em>(Quelle: Rundverf\u00fcgung private Reisen von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sowie Lehrkr\u00e4ften in Covid-19 Risikogebiete; Schulmail vom 01.10.2020)<\/em><br>Merkblatt des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen <a href=\"https:\/\/www.mags.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten.pdf\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.mags.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/mags-informationen-fuer-reisende-aus-risikogebieten.pdf\">\u201eCorona-Pandemie: Wichtige Informationen f\u00fcr Einreisende\u201c <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Eltern, liebe Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler! 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