Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz.

Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten,  einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, und Evaluationsmaßnahmen.

Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über

  1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
  2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,
  3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Alle interessierten Eltern aus den Klassenpflegschaften können sich zu Beginn eines Schuljahres melden und einschreiben. In ihrer ersten Sitzung nach den Sommerferien wählt dann die Schulpflegschaft aus den vorliegenden Bewerbern die Elternvertreter für die verschiedenen Fachkonferenzen für ein Schuljahr. Die Schülervertreter werden durch den Schülerrat gewählt.

Fachkonferenzen und ihre Vorsitzenden (PDF-Datei)