Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen (s. Faktenblatt MSW). Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Sofern Ihr Kind für den Distanzunterricht kein digitales Endgerät zur Verfügung hat, beschafft der Schulträger mobile Endgeräte, die im Bedarfsfall über die Schule den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall, dass Ihr Kind –aus welchen Gründen auch immer –Distanzunterricht erhält und kein Gerät zu Hause zur Verfügung hat, möchten wir Sie bitten, den Bedarf bis zum 19.8.2020 bei den Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen und/oder im Sekretariat zu melden.