Eine wichtige Voraussetzung, um bei Abwesenheit von Lehrkräften und/oder im Vertretungs-fall eine konstruktive Arbeit in der Schule sicher zu stellen, ist die verantwortungsvolle Kooperation aller Beteiligten: Neben den Lehrern* tragen auch Schüler* und Eltern zur Sicherstellung der Kontinuität des Lernprozesses bei.
Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird der Unterricht durch das vorliegende Vertretungskonzept verbindlich geregelt.
Vertretungsstunden sind Unterrichtszeiten, die durch sinnvolle Arbeit gefüllt sind.
Vertretungsunterricht mit fachfremden Lehrern, die die Klasse nicht kennen, ist zu minimieren.
Lehrer und Schüler nehmen Vertretungsunterricht als regulären Unterricht wahr.
Vertretungsunterricht fördert das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen bei Schülern.
Vertretungsunterricht ist grundsätzlich qualifizierter Unterricht (§12(4) ADO).
Alle für den Unterrichtstag nötigen Fachmaterialien werden von den Schülern mitgebracht, auch wenn eine Lehrkraft vorhersehbar fehlt.
Für die Vertretung in den ersten beiden Stunden wird ein Bereitschaftsplan erstellt.
Es gilt die Mehrarbeitsverordnung. Eine ausgewogene Jahresbelastung durch den Vertretungsunterricht entsprechend des Umfanges der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer wird angestrebt und die besonderen Belange der Schwerbehinderten sind zu berücksichtigen.
In der Sekundarstufe I soll vorrangig ein Fachlehrer den Vertretungsunterricht erteilen und nachrangig ein fachfremder Lehrer der Klasse.
Die Fachschaften erstellen einen Materialpool für fachbezogenen Vertretungsunterricht, der in der Schule zugänglich ist.
Der Lehrer, der für die Bereitschaft eingeteilt ist, unterstützt das Sekretariat im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten dabei, den Vertretungslehrern die Unterrichtsmittel für den Tag zur Verfügung zu stellen.
Alle Beteiligten nehmen mehrmals täglich Kenntnis vom Stand des Vertretungsplans.
Der Vertretungslehrer dokumentiert die Stundeninhalte im Klassenbuch.
Vorhersehbare und planbare Abwesenheit von Lehrkräften
Bei vorhersehbarer Abwesenheit der Lehrkraft (Wandertage, Fortbildungen u. ä.) stellt diese Material für den zu vertretenden Unterricht zur Verfügung, auf das der Vertretungslehrer vorrangig zurückgreifen soll. Erst in zweiter Linie erteilt der Vertretungslehrer eigenen Fachunterricht (§12(4) ADO).
Kurzfristige und nicht planbare Abwesenheit von Lehrkräften
Die zu vertretende Lehrkraft schickt nach Möglichkeit Aufgaben in die Schule (z.B. über das Sekretariat), die dem Vertretungslehrer zur Verfügung gestellt werden.
In der Regel greift der Vertretungslehrer auf die zur Verfügung stehenden Materialien zurück.
Ist dies nicht möglich, kann die vertretende Lehrkraft für viele Fächer auf einen Materialpool für Vertretungsunterricht zurückgreifen. Alternativ erteilt sie eigenverantwortlichen, qualifizierten Unterricht.
Der Kurslehrer dokumentiert die Inhalte des eigenverantwortlichen Arbeitens im Kursheft.
Für die Oberstufe wird eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) angesetzt.
Für alle Schüler der EF besteht vormittags Anwesenheitspflicht in dem auf dem Vertretungsplan angegebenen Kursraum. Darüber hinaus entscheidet der Fachlehrer über die Notwendigkeit der Anwesenheit.
Der Fachlehrer kontrolliert die Aufgaben (zumindest stichprobenartig) und lässt die Ergebnisse in den Unterricht mit einfließen.
Arbeitsaufträge werden in der Regel über das Sekretariat oder in elektronischer Form (über die Lernstatt / über eine E-Mail) von der Lehrkraft erteilt.
Vorhersehbare und planbare Abwesenheit der Kurslehrkraft
Die Schüler bearbeiten die vom Fachlehrer gestellte Aufgabe.
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Schülers die Aufgaben zu erhalten, fristgerecht zu bearbeiten und abzugeben. Die Organisation kann vom Kurssprecher übernommen werden.
Kurzfristige und nicht planbare Abwesenheit von Lehrkräften
Falls bei kurzfristiger Abwesenheit einer Lehrkraft keine Aufgaben gestellt werden können, bearbeiten die Schüler eigenständig Aufgaben, die ihnen vom Fachlehrer für diese Fälle zu Beginn des Halbjahres gestellt wurden.
Längerfristige Fehlzeiten
Bei parallelen Lerngruppen erfolgt nach Möglichkeit eine Betreuung durch den parallel unterrichtenden Fachlehrer (Teambetreuung).
Bei längerfristiger Abwesenheit wird nach Möglichkeit fachspezifischer Vertretungsunterricht erteilt.
Dieses Konzept gibt den Rahmen an, innerhalb dessen die Fachschaften und die im Einzelnen betroffenen Kollegen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Ziele und Grundsätze verlässlich erreicht und umgesetzt werden.
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen dieses Vertretungskonzepts basieren auf Ergebnissen mehrerer gemeinsamer Konferenzen von Schülern, Eltern und Lehrern.
Beschluss der Lehrerkonferenz vom 18.02.2014
und Votum der Schulkonferenz vom 06.03.2014
Paderborn, im November 2013
Stand: März/2014
*Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Konzept ohne Diskriminierungsabsichten Begriffe wie „Schüler“ und „Lehrer“ verwendet, womit die weiblichen und männlichen Personen gemeint sind.