Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in NRW am 21. und 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird.
Es handelt sich rechtlich gesehen aber nicht um eine Verlängerung der Fe­rien!

Trotz des grundsätzlichen Verzichts auf Unterricht am 21.und 22.De­zember 2020 können auch an diesen beiden Tagen Klausuren oder mündliche Prüfungen in der Qualifikations­phase durchgeführt werden, sofern sich diese nicht problemlos ver­schieben lassen.

Nachreibeklausuren am 21. und/oder 22. Dezember 2020 möglich
Reguläre Klausurtermin konnten verlegt werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Q2 werden am 21. und/oder 22. Dezember jedoch (gegebenenfalls) Nachschreibeklausuren angesetzt werden müssen, um den betroffenen Schülerinnen und Schüler das Erbringen der notwendigen Leistungsnachweise für die Abiturphase zu ermöglichen. Das Erscheinen zu den angesetzten Klausuren ist Pflicht.

Notbetreuung für den 21. und 22. Dezember für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6
An diesen beiden Tagen findet an der Schule eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 und 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Sie finden den Antrag auf unserer Homepage unter „Service – Download“ oder unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/…/AntragsformularNotbetreuungWeihnachten2020.pdf

Ich bitte Sie, die Anträge möglichst frühzeitig (wenn möglich bis spätestens 14.12.2020) zu stellen und der Schulleiterin über das Sekretariat zukommen zu lassen, damit die Schule planen kann.
Die Notbetreuung wird von Lehrkräften unserer Schule und Betreuungskräften der AWO geleistet. Der zeitliche Umfang der Betreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit bzw. der Betreuungszeit der Übermittagsbetreuung.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.
Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Adventszeit! Bleiben Sie gesund!

Helga Lazar, OStD‘
24.11.2020