28.07.2022: Brief der Ministerin an die Eltern_Erziehungsberechtigten aller SuS

Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August 2022

28.07.2022: Brief der Ministerin an volljährige SuS

Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August 2022

18.03.2022: Maskenpflicht bis 2. April / Testungen bis zu den Osterferien

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

nach dem im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

1. Maskenpflicht in den Schulen 

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

21.06.2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 21.6.2021

Die Maskenpflicht außerhalb des Gebäudes entfällt ab 21.6.2021. Im Schulgebäude, in der Mensa und in der Sporthalle müssen weiterhin Masken getragen werden.

26.05.2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 31.5.2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

erfreulicherweise hat sich das Infektionsgeschehen so positiv entwickelt, dass wir ab dem 31.5.2021 in den täglichen und stundenplanmäßigen Präsenzbetrieb für alle Jahrgangstufen zurückkehren können. Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe wieder gemeinsam unterrichtet werden – natürlich unter Beibehaltung der Hygieneregeln, insb. auch der Maskenpflicht. Zudem testen sich alle Angehörigen der Schulgemeinde zweimal wöchentlich zu Unterrichtsbeginn selbst. Unsere Schülerinnen und Schüler sind in den zurückliegenden Wochen hierbei erfreulicherweise sehr verantwortungsvoll vorgegangen, vielen Dank für das konstruktive Miteinander! Ersatzweise kann für den gesamten Unterrichtstag ein max. 48. Stunden alter sogenannter „Bürgertest“ vorgelegt werden. 

Mit dem normalen Präsenzbetrieb ab dem 31.5.2021 werden zudem sowohl die Mensa als auch die Übermittagsbetreuung wieder geöffnet. Die Cafeteria muss weiterhin geschlossen bleiben, auch eine Notbetreuung wird es nicht mehr geben.

Bitte beachten Sie auch, dass am Mittwoch, den 2. Juni 2021, die mündlichen Abiturprüfungen durchgeführt werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 bis Q1 findet deshalb kein Unterricht statt!

Bleiben Sie gesund und halten Sie durch!

Viele Grüße

Martin Mevius
Stellv. Schulleiter

07.05.2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 10.05.2021

Ab dem 10.5.2021 kehren wir auch am Goerdeler-Gymnasium in den Wechselunterricht zurück. Wir beginnen am Montag, dem 10.5., mit der Gruppe B und folgen dann dem bekannten tageweisen Wechsel.

27.04.2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 29.04.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

nach Information vom Krisenstab im Kreis Paderborn greift ab Donnerstag, den 29.4.2021, die „Notbremse“ im Schulbereich auch im Kreis Paderborn. Somit gilt auch für das Goerdeler-Gymnasium

  • wieder der Distanzunterricht für die Klassenstufen 5 – EF.
  • die Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen,
  • die Q1 bleibt weiterhin im Präsenzunterricht
  • und die Abiturprüfungen werden wie geplant durchgeführt.

Betroffene Eltern melden ihre Kinder bitte für die Notbetreuung an. Bei Fragen zur Durchführung des Distanzunterrichtes wenden Sie sich bitte an die KlassenlehrerInnen bzw. FachlehrerInnen.

Der Elternsprechtag am 28.4.2021 kann noch in der geplanten Form durchgeführt werden.

Martin Mevius
Stellv. Schulleiter

15.04.2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 19.04.2021 wird für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis EF wieder der Wechselunterricht aufgenommen.
Für die Schüler und Schülerinnen der Q1 und Q2 bleibt alles wie gehabt, d. h. sie erhalten weiterhin komplett Präsenzunterricht.

Die vollständigen und aktuellen Informationen des MSW finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/ bzw. konkrete Hinweise ab dem 19.04.2021 unter https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-bleiben-auf-dem-weg-der-vorsicht-14-04-2021

Wechselmodell
Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren.
Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird.
Vor den Osterferien wurden die Lerngruppen jeweils wochenweise in Präsenz unterrichtet. Obwohl dieses Modell durchaus Vorteile hat, hat sich die Schule ab dem 19.04.2021 für einen tageweisen Wechsel von Präsenz und Arbeiten zu Hause entschieden. Hauptgrund hierfür ist die Unsicherheit und die Möglichkeit, dass bei steigenden Inzidenzwerten auch der Wechselunterricht nicht mehr möglich sein könnte und die Gefahr besteht, dass durch den wochenweisen Wechsel ein starkes Ungleichgewicht einzelner Lerngruppen, die in Präsenz bzw. in Distanz unterrichtet wurden, entstehen kann. Bei einem tageweisen Wechsel erscheint uns die Verteilung an Präsenzeinheiten für alle Lerngruppen gleichmäßiger und kontinuierlicher möglich. Damit sind auch die Vorbereitungen auf die Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) weitestgehend zu gleichen Zeitanteilen parallel gegeben und die Lerngruppen können – in Kleingruppen und in verschiedene Räume aufgeteilt – zeitgleich die gleiche Klassenarbeit / Klausur schreiben. Dies dient der Wahrung der Chancengleichheit.

Zugleich stellen wir die Gruppen in den Jahrgangsstufen 7-9 so um, dass der Unterricht in den Fächern Französisch und Latein berücksichtigt wird. Diese Einteilung ist den Schülerinnen und Schülern bereits über die Klassenleitung mitgeteilt worden.

Um Ihnen Planungssicherheit geben zu können, geben wir Ihnen hier die genauen Termine des Präsenz-unterrichts an:
Jede Klasse von 5-9 und die EF ist in eine Gruppe A (bzw. 1) und Gruppe B (bzw. 2) geteilt. Diese Gruppen, besuchen die Schule in folgendem Wechsel:

 MoDiMiDoFr
Selbststests1. Stunde1. Stunde1. Stunde1. StundeNachtestung Erkrankter
19.04.-23.04. (16KW)Gruppe A (bzw. 1)Gruppe B (bzw. 2)Gruppe A (bzw. 1)Gruppe B (bzw. 2)Gruppe A (bzw. 1)
26.04.-30.04. (17KW)Gruppe B (bzw. 2)Gruppe A (bzw. 1)Gruppe B (bzw. 2)Gruppe A (bzw. 1)Gruppe B (bzw. 2)

Dieser Wechsel findet fortlaufend statt, sodass immer die gerade KW montags mit der A-Gruppe beginnt und die ungerade KW montags mit der B-Gruppe.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen oder auch an die jeweiligen Stufenkoordinatorinnen.

Klassenarbeiten/Klausuren
Zum aktuellen Zeitpunkt planen wir mit zwei Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5-9 und in der EF mit einer Klausur. Die Klassenarbeiten/Klausuren finden an einem Termin statt, sodass die Distanzgruppe zu diesem in der Schule erscheint. Verbindliche Aussagen erhalten Sie, sobald uns dazu Informationen des Ministeriums vorliegen.

Betreuung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6
An den Tagen, an denen für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 kein Präsenzunterricht stattfindet, wird weiterhin eine Betreuung angeboten. Die Teilnahme an der Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus. Eine Notbetreuung wird nach Aussage des MSW auch für den Fall einer Inzidenz über 200 angeboten werden können.

Übermittagsbetreuung und Mensa
Die Übermittagsbetreuung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 bis 9 darf bis auf Weiteres nicht angeboten werden. Die Mensa bleibt nach Aussage der Stadt bis zum 23.04.2021 geschlossen. Anpassungen an die aktuelle Unterrichtssituation könnten kurzfristig auch zu Änderungen führen. Sie erhalten aktuelle Informationen über unsere Homepage und über die Klassenleitungen.

Testpflicht
Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Termine zur Testung der Schülerschaft:
Gruppe Mo/Mi/Fr jeweils Mo und Mi, erste Stunde;
Gruppe Di/Do Testungen an beiden Tagen, erste Stunde;
Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit gefehlt haben, werden am Freitag nachgetestet.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest – bitte den Nachweis der Schulleitung über das Sekretariat zukommen lassen), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
Die Schulleiterin schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW).
Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Dis-tanzunterrichts.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Betreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
Die Schule gewährleistet –  soweit erforderlich –  die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.

Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen. 
Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Helga Lazar

Schulleiterin
Paderborn, 15.04.2021

09.04.2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 12.04.2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 12.04.2021 wird für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis EF der Unterricht wieder ausschließlich in Distanz stattfinden.

Für die Schüler und Schülerinnen der Q1 und Q2 bleibt alles wie gehabt, d. h. sie erhalten weiterhin komplett Präsenzunterricht.

Wie geht es weiter?
Ab dem 19.04.2021 plant das MSW wieder den Wechselunterricht. Ob dieses tatsächlich so sein wird und wie sich dann der Wechselunterricht gestaltet (ob wochenweise oder tageweise), steht zurzeit noch nicht fest. Die Schule wartet auf konkrete Informationen de MSW, die für den Beginn der nächsten Woche angekündigt sind. Sie erhalten über die Klassenleitungen rechtzeitig weitere Hinweise.

Betreuung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6
In der Woche des Distanzlernens wird eine Betreuung bis 13.00 Uhr, vereinzelt bis 14.00 Uhr, angeboten. Auf unserer Homepage finden Sie ein aktualisiertes Formular, mit der Sie Ihren Betreuungsbedarf anmelden können.

Mensa
Die Mensa bleibt nach Aussage der Stadt bis zum 23.04.2021 geschlossen.

Testpflicht
Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest – bitte den Nachweis der Schulleitung über das Sekretariat zukommen lassen), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese Schüler und Schülerinnen können weiterhin Aufgaben (über die Cloud) abrufen, erhalten aber keine individuelle Förderung.

Maskenpflicht
Bitte denken Sie daran, dass für die Schüler und Schülerinnen das Tragen einer medizinischen Maske auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtend ist.

Alle aktuellen Informationen finden Sie wie immer auf der Seite des MSW
https://www.schulministerium.nrw/

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund!

Helga Lazar, OStD‘                                                                                                                                09.04.2021

16.03.2021: Schnelltests für alle Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie wahrscheinlich in der Presse erfahren haben, sollen sich alle Schülerinnen und Schüler vor den Osterferien einmal einem Corona-Schnelltest in der Schule unterziehen.

Dieser Schnelltest wird möglichst frühzeitig nach der Lieferung, voraussichtlich am

  • Donnerstag, den 18.3.2021,
  • bzw. am Montag/Dienstag, den 22. und 23.3.2021, durchgeführt.

In der Oberstufe können sich aufgrund des Kurssystems abweichende Testzeiträume ergeben.

Der Schule werden voraussichtlich ab dem 16.3. Schnelltests der Firma Roche geliefert. Die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch, die Lehrkräfte kontrollieren nur das Ergebnis (und dokumentieren ggf. ein positives Ergebnis). Den Schülerinnen und Schülern wird zuvor die Durchführung des Testes erläutert, die Sie sich zusammen mit ihren Kindern vorab z.B. auch in folgendem Erklärvideo anschauen können:

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

Sollte sich ein positives Testergebnis zeigen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich Ihr Kind mit COVID 19 angesteckt hat, da die gelieferten Schnelltests eine geringere Zuverlässigkeit haben als ein PCR-Test. Die Kinder müssten dann ggf. isoliert und von den Eltern von der Schule abgeholt werden. Keinesfalls darf ein Bus benutzt werden, um nach Hause zu fahren. Die Schule darf erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests wieder besucht werden, Ihr Kind nimmt dann solange am Distanzunterricht der jeweils anderen Klassenhälfte teil. Für die Kontaktpersonen gilt: die unmittelbaren Sitznachbarn müssen nicht in Quarantäne (ebenso wie der Rest der Klasse), sollten aber möglichst Kontakte vermeiden. Selbstverständlich sind unsere Lehrkräfte bemüht, den Sorgen Ihrer Kinder bei einem positiven Ergebnis in der Klasse pädagogisch zu begegnen.

Sollten Sie mit der Durchführung des Tests bei Ihrem Kind nicht einverstanden sein, füllen Sie bitte die Widerspruchserklärung (auch im Downloadbereich) aus und lassen sie diese der Schule bis spätestens Donnerstag, den 18.3.2021, zukommen (eingescannt per mail an die KlassenlehrerInnen, per Post oder geben Sie die Widerspruchserklärung Ihren Kindern mit in die Schule). Wir bitten Sie, die Kurzfristigkeit dieser Mitteilung zu entschuldigen, unsere Schule ist leider erst kürzlich über die Durchführung der Schnelltests informiert worden. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/15032021-informationen-zum-einsatz-von-selbsttests

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mevius
Stellv. Schulleiter

08.03.2021: Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15. März 2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ab dem 15. März 2021 beginnt für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis EF der Unterricht teilweise wieder in Präsenz, d.h. Präsenz- und Distanzlernen wechseln sich ab.
Für die Schüler und Schülerinnen der Q1 und Q2 bleibt alles wie gehabt, d. h. sie erhalten weiterhin komplett Präsenzunterricht.

Wechselunterricht wochenweise
Die Klassen 5 bis 9 und die Lerngruppen der Jahrgangsstufe EF werden jeweils in 2 Gruppen geteilt, so dass jeweils nur eine Hälfte Präsenzunterricht erhält, während die andere Hälfte für diese Zeit parallel zu dem in Präsenz stattfindenden Unterricht Aufgaben und/oder Wochenpläne erhält.
Alle Schüler und Schülerinnen erhalten Präsenzunterricht gemäß Stundenplan, ohne Kürzungen.
Der Präsenzunterricht findet ausschließlich in festen Klassen- bzw. Lerngruppen statt, klassenüber-greifende Angebote gibt es nicht. Stattdessen werden innerhalb einer Lerngruppe ggfs. differen-zierte Lernangebote gemacht.
Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgt wochenweise: eine Hälfte der Klasse / Lerngruppe erhält vom 15.03. bis 19.03.21 Präsenzunterricht und vom 22.03. bis 26.03.21 dann Aufgaben im Distanzlernen – für die andere Klasse / Lerngruppe ist es umgekehrt.
Wann Ihr Kind Präsenzunterricht erhält, wird Ihnen durch die Klassenleitung / Jahrgangsstufenlei-tung in Kürze mitgeteilt. Die Aufteilung der Lerngruppen folgt dem Prinzip der Kontaktminimierung und berücksichtigt u. a. Wohnortnähe und gemeinsamen Transfer.

Betreuung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6
In der Woche des Präsenzunterrichts findet nach Unterrichtsschluss keine Betreuung mehr statt. In der Woche des Distanzlernens wird eine Betreuung bis 13.00 Uhr, vereinzelt bis 14.00 Uhr, angeboten.

Klassenarbeiten und Klausuren
Vor den Osterferien finden keine Klassenarbeiten (Klassen 5 – 9) und keine Klausuren (EF) mehr statt.

Mensa
Ob die Mensa wieder öffnet oder ob es ein alternatives Angebot geben wird, wird zurzeit noch geklärt.

Maskenpflicht
Bitte denken Sie daran, dass für die Schüler und Schülerinnen das Tragen einer medizinischen Maske auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtend ist.

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund!

Helga Lazar, OStD‘
08.03.2021

07.03.2021: Aktuelle Elterninformationen

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am Freitag wurde mit neuer Schulmail den Schulen mitgeteilt, dass ab dem 15. März der Unterricht für die Sekundarstufe I teilweise wieder aufgenommen wird.

Sie finden die Infomationen wie gewohnt auf der Seite des Schuministeriums unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-15-maerz-2021.

Wie die Unterrichtszeit für Ihre Kinder ab dem 15. März 2021 konkret gestaltet wird, berät die Schulleitung zur Zeit mit den Stufenkoordinatorinnen und dem Kollegium. Sie werden in Kürze sowohl über unsere Homepage als auch durch die Klassen- und Stufenleitungen informiert.

Bleiben oder werden Sie gesund!

Helga Lazar, OstD‘
Schulleiterin                                                                                                                    Paderborn, 07.03.2021

25.02.2021: Keine „Blauen Briefe“ im Schuljahr 2020/21

Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes werden auch im Schuljahr 2020/2021 keine „Blauen Briefe“ (Benachrichtigungen gemäß § 50, Absatz 4 Schulgesetz NRW) wegen Versetzungsgefährdung versandt.

Hieraus folgt (wie in den Jahren vor der Pandemie bei einer unterlassenen Benachrichtigung) im Einzelfall:

Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses/einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses/der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt.

Eine entsprechende Regelung sieht der Entwurf für ein Zweites Bildungssicherungsgesetz vor. Selbstverständlich werden wir Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern dennoch in geeigneter Form über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung informieren und beraten!

20.02.2021: Information zur Maskenpflicht

Wir weisen darauf hin, dass nach der Corona-Schutzverordnung – gültig ab 22. Febr. 2021- aktualisierter Stand vom 19.02.2021, für den Präsenzunterricht gilt, dass auch bei Einhaltung eines Mindestabstandes im Präsenzunterricht eine medizinische Maske zu tragen ist.

12.02.2021: Aktuelle Elterninformationen

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der Schulmail vom 11.02.2021 wurden die Schulen darüber unterrichtet, wie es mit dem Schulbetrieb in den nächsten Wochen weitergeht. Sie finden alle Informationen auf der Seite des Schulministeriums.

Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgänge 5 bis EF

Der Präsenzunterricht wird weiterhin ausgesetzt. In den Jahrgängen 5 bis EF wird der Unterricht grundsätzlich als Distanzunterricht erteilt.
Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Er ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt und ist auch Grundlage der Leistungsbewertung.

Betreuung ab 17. Februar 2021 bzw. 22.02.2021

Dieses Angebot wird für die Jahrgänge 5 und 6 fortgesetzt. Auch im Februar (17.02.21 bis 19.02.21 sowie ab dem 22.02.21) wird die Betreuung unserer Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 gewährleistet. Um die Planungen vornehmen zu können, bittet die Schule darum, dass Sie mittels des bekannten Formulars (auf unserer Homepage) Ihren Bedarf schnellstmöglich melden.

Klassenarbeiten in der Sek I / EF (Jg. 5 bis 9, EF)

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 20. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden. Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen.

Verschiebung von VERA 8 (Lernstanderhebungen im Jahrgang 8)  

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen / Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze.

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien)

Für die Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ist ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. 
Für die Schüler und Schülerinnen der Q1 und Q2 findet somit ab dem 22.02.2021 Präsenzunterricht nach Plan statt.
Sofern sich organisatorische Besonderheiten ergeben und beachtet werden müssen, werden die Schüler und Schülerinnen in der nächsten Woche rechtzeitig darüber informiert.
Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren (Q2) müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet.

Regelungen für den Sportunterricht (Q1 und Q2)

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar.

Möglichkeit der Teilnahme am Distanzunterricht im Schulgebäude (Jg. 5 bis EF)

Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben und/oder denen die technischen Möglichkeiten fehlen (keine Geräte oder kein stabiles Internet zur Verfügung), anbieten, am Distanzunterricht in geeigneten Räumen der Schule teilzunehmen und ihre Aufgaben hier zu erledigen. Dieses Angebot wurde entsprechenden Familien unterbreitet. Leider wurde hiervon kaum Gebrauch gemacht. Ich möchte Sie bitten im Interesse der Förderung und Unterstützung Ihrer Kinder dieses Angebot zu nutzen und ihnen die Teilnahme am Distanzunterricht zu ermöglichen. Sollten Sie für Ihr Kind diese Möglichkeiten nutzen wollen, haben aber kein Angebot erhalten, wenden Sie sich bitte an die Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung. Die Schulleitung wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lazar, OStD‘

Schulleiterin

Paderborn, 12.02.2021

08.02.2021: Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Coronabedingt ist auch unser Sekretariat derzeit nur eingeschränkt besetzt.

Sie erreichen uns telefonisch täglich in der Zeit von 7.30 – 13.00 Uhr und außerhalb dieser Zeiten per E-Mail über goerdeler@paderborn.de.  

08.02.2021: Aktueller Elternbrief

Unter diesem link erscheint der aktuelle Elternbrief!

30.01.2021: Aktuelles zur schulischen Situation

Sehr geehrte Eltern, 
liebe Schülerinnen und Schüler,

über die Neuigkeiten aus der neuen Schulmail, die den Schulen am 28.01.2021 zugestellt wurde, sowie Änderungen zum 2. Halbjahr, möchte ich Sie im Folgenden informieren.

Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. 

Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). 

Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen.

Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden. 

Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.

Dies wird Gegenstand der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sein, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kürze erlassen wird.

Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen: 

  • die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen
  • die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten,
  • die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen,
  • Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich

Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.

Betreuung im Februar 2021

Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt. Auch im Februar wird die Betreuung unserer Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 gewährleistet. Um die Planungen vornehmen zu können, bittet die Schule darum, dass Sie mittels des bekannten Formulars Ihren Bedarf schnellstmöglich melden.

Das aktuelle Formular finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/fragen-und-antworten-zur-betreuung-waehrend-der-aussetzung-des-praesenzunterrichts und auch auf unserer Homepage in der Rubrik „Service-Download“. 

Sie finden diese aktuelle Informationen auch wie immer auf dem Bildungsportal unter https://www.schulministerium.nrw.de/

Digitale Tools und Datenschutz

Während des Pandemiegeschehens kann der Distanzunterricht nur durch Nutzung verschiedener digitaler Werkzeuge gestaltet werden. In dieser Ausnahmesituation kann die Schulleitung auch ohne vorliegende Einwilligungserklärung die Nutzung anweisen, wenn sonst der Unterricht nicht ausreichend sichergestellt werden kann.   

Der Distanzunterricht ist damit mehr als „Homeschooling“, d.h. die Bearbeitung von Aufgaben zu Hause, sondern dient als Grundlage zur Leistungsbewertung, Beratung und des Feedbacks. Deshalb werden u.a. die Videokonferenzen ermöglicht.

„Videokonferenztools sind eine von vielen guten Möglichkeiten, den Unterricht auf Distanz zu gestalten. Sie eignen sich besonders, wenn die Schülerinnen und Schüler (alle oder auch Teilgruppen von einzelnen Klassen) zu gleicher Zeit erreicht und unterrichtet werden sollen. Sie können die Beziehungsarbeit zu den Schülern unterstützen und ermöglichen außerdem soziale Kontakte der Schülerinnen und Schüler untereinander. Auch wenn durch Videokonferenzen der Präsenzunterricht nicht 1:1 abgebildet werden kann und auch nicht soll, können sie gut zum Auftakt neuer Lerneinheiten genutzt werden oder auch für den Austausch von Lernerfahrungen und Lernergebnissen. Daneben können Videokonferenzen ein wesentlicher Bestandteil für eine notwendige Tagesstruktur der Schülerinnen und Schüler sein.“

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/umgang-mit-videokonferenzen

Um die, trotz der Bemühungen der OWL-IT, nicht immer stabilen Leitungen der Lernstatt zu entlasten, hat die Schulleitung das zusätzliche Tool „Zoom“ zur (freiwilligen) Nutzung angeboten. Dieses Tool kann sofort und ohne dass Schüler und Schülerinnen ein Nutzerkonto anlegen müssen zum Einsatz kommen. Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Service- Download“.  Für die Zeit des Distanzunterrichts ist die Einwilligung für das Tool „Zoom“ nicht zwingend notwendig, es kann ohne diese genutzt werden. Damit wurde den vielen Elternstimmen nach einer Alternative zu BBB entsprochen. Die Nutzung von „Teams“ ist dagegen nur mit einer Einwilligung nutzbar, weil Nutzerkonten angelegt werden. Das bedingt, dass dieses Tool nicht sofort einsetzbar ist.

Wenn die Schule mit „Teams“ zeitnah arbeiten will, ist es wichtig, dass die Einwilligungen schnellstmöglich der Schule zugehen. Bitte denken Sie daran, die Einwilligung auszufüllen und der Schule zukommen zu lassen.

Leistungsbewertung im Distanzunterricht

Schon zu Schuljahresbeginn hatte die Landesregierung mit der Verordnung zum Distanzunterricht einen rechtlichen Rahmen für die Organisation dieser Form des Unterrichts geschaffen. Damit wurde der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht in diesem Schuljahr formal gleichgestellt und kann (muss) entsprechend bewertet werden. Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler (…) gleichwertig.

Mit der Verordnung schafft das Land einen rechtlichen Rahmen für Distanzunterricht bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen. 

„Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen. (…) Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt.“

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen.pdf

Die Lehrkräfte haben sich auf der Basis der Erlasslage in den Fachschaften intensiv mit der Gestaltung und insbesondere der Leistungsbewertung von Distanzunterricht beschäftigt und Absprachen getroffen. Wesentliche Hinweise finden Sie in dem „Leitfaden zur organisatorischen und pädagogischen Gestaltung des „Lernens auf Distanz“ (https://goerdeler.lspb.de/wordpress/wp-content/uploads/leitfaden_org_paed_KuK_jan21.pdf , aktualisiert am 08.01.2021).

Was bedeutet konkret für unsere Schüler und Schülerinnen? Klausuren, Klassenarbeiten und Prüfungen werden in der Regel weiter im Rahmen des Präsenzunterrichts stattfinden, können aber auf Inhalten des Distanzunterrichts aufbauen. Darüber hinaus sind alternative Formen der Leistungsmessung im Distanzunterricht möglich, die an das anknüpfen, was auch im Präsenzunterricht als „Sonstige Mitarbeit“ bewertet wird: Mündliche Leistungen / Beiträge etwa, die im herkömmlichen Präsenzunterricht im Unterrichtsgespräch festgestellt wurden, können während des Distanzunterrichts z.B. analog über das Telefon oder digital insbesondere per Videokonferenz festgestellt werden, schriftliche Leistungen können – sowohl analog als auch digital – übermittelte Lerntagebücher, Arbeitsergebnisse auf Arbeitsblättern oder in Heften u. v. m. sein. Details zu den Elementen der Sonstigen Mitarbeit im Distanzunterricht erarbeiten die Fachschaften, die dann ggf. Anpassungen in ihren schulinternen Lehrplänen vornehmen. Selbstverständlich wird, wie in allen anderen Fällen, die in der Schule auch während des Präsenzunterrichts vorkommen können, nicht in die Bewertung einbezogen, wenn Schüler und Schülerinnen, ohne es selbst zu verschulden, Aufgaben aus technischen Gründen nicht fristgerecht hochladen oder abgeben konnten. In so einem Fall ist es nur wichtig, dass unverzüglich zur Klärung Kontakt mit der unterrichtenden Lehrkraft aufgenommen wird. Sie können aber sicher sein, dass alle Lehrkräfte bei der Bewertung der im Distanzunterricht erbrachten Leistungen mit Augenmaß vorgehen.

Unterricht im 2. Halbjahr

Zum 01.02. nehmen neue Referendare ihren bedarfsdeckenden Unterricht auf und Vertretungskräfte übernehmen den Unterricht für die im Mutterschutz befindlichen Kolleginnen.

Diese Veränderungen zum zweiten Halbjahr bedingen in manchen Klassen und Kursen einen Wechsel der Fachlehrer und -Lehrerinnen, denn diese Lehrkräfte müssen in der Unterrichtsverteilung Berücksichtigung finden. Ich bitte für diese unvermeidlichen Wechsel um Ihr Verständnis. Die Schulleitung sorgt nach Möglichkeit für Kontinuität und achtet darauf, dass ein Wechsel von Lehrpersonen langfristig geplant wird, wenn nicht andere Umstände uns daran hindern.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lazar, OStD‘                                                                                                      

Schulleiterin

Paderborn, 29. Januar 2021

22.01.2021: Absage der Informationsveranstaltungen für die Profilklassen

Die für den 8. 2. vorgesehenen Informationsverantstaltungen für die Bläserklasse und die Naturwissenschaft-Klasse müssen leider coronabedingt abgesagt werden.

07.01.2021: Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6 – Beantragung

Sehr geehrte Eltern,

sollten Sie für Ihr Kind (Klassen 5 und 6) Betreuungsbedarf haben, bitten wir darum, dass Sie diesen Bedarf bei der Schule schnellstmöglich anhand des Formulars anmelden (goerdeler@paderborn.de).

Ob für die Zeit der Betreuung ein Mittagessen (Lunchpaket) angeboten werden kann, muss noch geklärt werden. Sicherheitshalber sollten Sie Ihrem Kind im Falle der Betreuung selbst ein Lunchpaket mitgeben.

07.01.2021: Neue Maßnahmen ab 11.01.2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Ab Montag, den 11.01.2021 beginnt nach den Weihnachtsferien der Unterricht für alle Schüler und Schülerinnen ausschließlich als Distanzunterricht.
Die Informationen des MSW finden Sie hier https://www.schulministerium.nrw.de/bp.

Die zurzeit bekannten Informationen fasse ich im Folgenden in Kürze zusammen:

Distanzunterricht für alle
Es gelten prinzipiell die gleichen Bedingungen wir in der Woche vor den Weihnachtsferien.

Der Distanzunterricht wird i.d.R. zu den stundenplanmäßigen Zeiten stattfinden bzw. angeboten. Das bedeutet, dass die Schüler und Schülerinnen in der regulären Unterrichtszeit zu den zu bearbeitenden Aufgaben dem Fachlehrer / der Fachlehrerin Fragen stellen können und Rückmeldungen erhalten können. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Schüler und Schülerinnen 6 (und mehr) Stunden vor dem Bildschirm verbringen müssen – in dieser Zeit stehen die Lehrkräfte für Fragen zur Verfügung und sind demnach erreichbar.

Die Schüler und Schülerinnen erhalten ihre Aufgaben ab Montag über die bekannten Kanäle (E-Mail, Cloud).

Beachten Sie täglich die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage und/oder die von der Klassenleitung / Jahrgangsstufenleitung per Mail verschickten Informationen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, die bei der Klassenleitung / Jahrgangsstufenleitung Bedarf für ein mobiles Endgerät angemeldet haben, setzen sich bitte schnellstmöglich mit der Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung (per Mail) in Verbindung und klären ab, wann und wie ein solches Endgerät übergeben werden kann.

Sollten sich noch Bücher / Unterrichtsmaterial in der Schule befinden, die für das Lernen zu Haus benötigt werden, setzt euch bitte ebenfalls mit der Klassenleitung / Jahrgangsstufenleitung (per Mail) ab, wann diese/s abgeholt werden kann.

Klassenarbeiten und Klausuren
Klassenarbeiten werden bis zum 31.01.2021 nicht geschrieben – der Klassenarbeitskalender ist ungültig.

Klausuren für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 finden statt! Die regulären Klausuren der EF entfallen somit ebenfalls, ob die Nachschreibeklausuren stattfinden sollen/dürfen, muss noch geklärt werden. Die Schüler und Schülerinnen erhalten in Kürze den konkreten Klausurplan.

Betreuungsangebot
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Betreuung eingerichtet. Hierzu finden Sie in Kürze ein Formular, welches Sie bitte entsprechend Ihres Betreuungsbedarfs ausfüllen und an die Schule zurückschicken (per Mail oder Ausdruck in den Briefkasten geben).

Bitte informieren Sie sich täglich über aktuelle Informationen auf unserer Homepage.

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Helga Lazar, OstD‘ Schulleiterin     

14.12.2020: Aktuelle Maßnahmen

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

am Sonntag, den 13. Dezember 2020, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einmal mehr ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.

Gerne möchte ich Sie unmittelbar über die Auswirkungen der heutigen Beschlusslage auf den Bereich Schule in NRW informieren.

Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch für den Schulbereich beschlossen und ich habe Ihnen die Informationen hierzu unmittelbar mitgeteilt. Diese Maßnahmen habe ich in dem Elternbrief vom 11.12.2020 ausführlich dargestellt. Sie stimmen mit den Beschlüssen vom 13.12.2020 überein. Damit gelten alle Maßnahmen wie dargestellt!

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember bis einschließlich 18. Dezember 2020, unverändert:

Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt. Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht muss daher für den gesamten Zeitraum vom 14.12. bis zum 18.12.2020 umfassen. Für angesetzte Klassenarbeiten müssen die Schüler und Schülerinnen in der Schule erscheinen. Für Schüler und Schülerinnen, die vom Präsenzunterricht abgemeldet werden, gilt die Verpflichtung am Distanzunterricht gemäß Stundenplan teilzunehmen.

Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz gemäß regulärem Stundenplan.

Die Schülerinnen und Schüler  können bzw. sollen bitte täglich über https://start.lspb.de/  (mit ihrer Lernstatt-Kennung) ihren aktuellen Stundenplan abrufen!

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende

der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020, d.h. Klassenarbeiten und Klausuren können stattfinden.

Zu den jeweiligen weiteren Vorgaben und Hinweisen für den Schulbetrieb verweise ich auf die weitergehenden Erläuterungen aus meinem Elternbrief.

In Kürze finden Sie den Klassenarbeits- und Klausurplan auf der Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lazar, OStD‘                                                                                                                

12.12.2020: Neue Maßnahmen ab 14.12.2020

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Bislang haben wir an unseren Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. 

Gleichwohl muss jetzt festgestellt werden, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

  • In den Jahrgangsstufen 5 bis 7  können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen oder ob sie sie vom Präsenzunterricht befreien lassen.
    • Die Eltern informieren die Schule schriftlich, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Bitte informieren Sie uns gern vorab telefonisch über das Sekretariat, damit die Klassenleitungen wissen, welche Schüler und Schülerinnen entschuldigt fehlen. An Klassenarbeiten muss Ihr Kind jedoch in der Schule teilnehmen.
    • Die für Montag, 14.12.2020 angesetzten Klassenarbeiten finden auf jeden Fall statt!
    • Es ist durchaus möglich, dass die Klassenarbeiten und Klausuren, die in der Zeit ab dem 15.12.2020 angesetzt wurden, ebenfalls stattfinden! D. h., dass auch die Schülerinnen und Schüler, die von den Eltern vom Präsenzunterricht abgemeldet wurden, für den Zeitraum der Klassenarbeit erscheinen müssen! Die Klassenleitungen werden Sie am Montag  darüber informieren, ob und ggfs. welche Arbeiten stattfinden bzw. verschoben werden.
    • Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 wird bei Bedarf die Betreuung durch unseren Kooperationsparnter (AWO) für die Kinder angeboten, die regelmäßig das Angebot der Betreuung wahrnehmen. Wir bitten Montag um Anmeldung mit Angabe der benötigten Betreuungszeit  (gern per Mail an Frau Dr. Schäfers unter  cschaef2@lspb.de oder Herrn Mevius unter m.mevius@paderborn.de), damit wir planen können. 
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 12 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. 
    • Die Klausuren in der EF, Q1, Q2 sowie ggfs. die mündliche Kommunikationsprüfungen finden aber wie geplant in der Schule statt!
    • Auch hier gilt, dass es durchaus möglich ist, dass die vorgesehenen Klassenarbeiten in der Sek I, die in der Zeit ab dem 15.12.2020 angesetzt wurden, stattfinden! D. h., dass die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit  (und nur für diesen Zeitraum) erscheinen müssen. Die Klassenleitungen werden Sie am Montag  darüber informieren, ob und ggfs, welche Arbeiten stattfinden bzw. verschoben werden.
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht für die Jahrgänge 8 bis Q2 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es für das Goerdeler-Gymnasium prinzipiell im Konzept festgeschrieben ist, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. 

Der Distanzunterricht wird (das ist neu) zu den stundenplanmäßigen Zeiten stattfinden bzw. angeboten. Das bedeutet, dass die Schüler und Schülerinnen in der regulären Unterrichszeit zu den zu bearbeitenden Aufgaben dem Fachlehrer / der Fachlehrerin Fragen stellen können und Rückmeldungen erhalten können. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Schüler und Schülerinnen 6 (und mehr) Stunden vor dem Bildschirm verbringen müssen – in dieser Zeit stehen die Lehrkräfte für Fragen zur Verfügung und sind demnach erreichbar. 

Beachten Sie täglich die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage und/oder die von der Klassenleitung / Jahrgangsstufenleitung  per Mail verschickten Informationen.

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, die bei der Klassenleitung / Jahrgangsstufenleitung Bedarf für ein mobiles Endgerät angemeldet haben, setzen sich bitte schnellstmöglich  mit der Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung (per Mail) in Verbindung und klären ab, wann und wie ein solches Endgerät übergeben werden kann. 

Sollten sich noch Bücher / Unterrichtsmaterial in der Schule befinden, die für das Lernen zu Haus benötigt werden, setzt euch bitte ebenfalls mit der Klassenleitung / Jahrgangsstufenleitung (per Mail) ab, wann diese/s abgeholt werden kann.

  • Der Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien ist auf den 11.01.2021 verschoben. An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.

Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020, d.h. Klausuren (und möglicherweise auch die angesetzten Klassenarbeiten)  finden statt. In Kürze finden Sie auf der Homepage einen Klassen- und Klausurplan, der ggfs. ständig aktualisiert wird.

Einsatz des Videotool BigBlueButton im Distanzunterricht: prinzipiell soll, trotz vorliegenden Beschlusses unserer Schulkonferenz, das persönliche Einverständnis eines jeden Schülers / Schülerin bzw. deren Eltern vorliegen. Aufgrund der besonderen Situation (verordneter Lockdown bzw. Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 8) wird dieses Tool aber auch ohne Einwilligung genutzt werden können/dürfen (vgl. „Pandemie und Schule – Datenschutz mit Augenmaß; Stand: 18. Mai 2020“ S. 11). 

Schülerinnen und Schülern, die der Teilnahme nicht zustimmen, soll kein Nachteil entstehen; deshalb erhalten sie die Aufgaben auch via Lernstatt/E-Mail. Sie verzichten nur auf die Chance weitere Erklärungen und Rückmeldungen zu erhalten, nicht aber auf zu erlernende Inhalte und Themen. 

Bitte informieren Sie sich weiterhin täglich über unsere Homepage über aktuelle Informationen und den Klassenarbeits- und Klausurplan. 

Ich wünsche euch / Ihnen allen eine schöne Adventszeit und ein friedvolles Weihnachtsfest. 

Bleiben oder werden Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lazar, Schulleiterin

26.11.2020: Neues Amtsblatt mit Anweisungen zur Quarantäne

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

der Kreis Paderborn hat auf seiner Internetseite
http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/amtsblatt/index.php
ein neues Amtsblatt veröffentlicht.

Hier finden Sie Informationen, für welche Kurse bzw. Lerngruppen die Quarantäne angewiesen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
H. Lazar OStD´

25.11.2020: Quarantäneanordnung – Distanzlernen im Quarantänefall

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler der EF!

Das Gesundheitsamt hat eine häusliche Quarantäne für einige Kurse der Jahrgangsstufe EF ab sofort bis einschließlich 03.12.2020 angeordnet und die Schulleitung beauftragt, die betroffenen Schüler und Schülerinnen bzw. Lerngruppen unverzüglich nach Hause zu schicken. Die Schülerinnen und Schüler wurden heute in der Schule darüber informiert, für wen die Quarantäneregelung greift und wer nicht betroffen ist.
Die in Quarantäne befindlichen Schüler und Schülerinnen müssen ab sofort alle Kontakte außerhalb der Wohnung / des Hausstandes meiden.
Das Gesundheitsamt wird nicht – wie bisher üblich – betroffene Personen kontaktieren, sondern ab sofort entsprechende Informationen nur noch über eine Allgemeine Verfügung im Amtsblatt veröffentlichen.
Sie finden diese Verfügung unter http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/amtsblatt/index.php.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass diesbezüglich eine Informationspflicht Ihrerseits besteht. Aktuelle Informationen werden täglich um 13.00 Uhr und 17.00 Uhr veröffentlicht.

Für die in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler findet verpflichtend Distanzunterricht statt. Die Organisation des Distanzlernens samt Aufgabenumfang orientiert sich am regulären Stundenplan eines Schülers und orientiert sich an den Leitfäden zum Distanzlernen am Goerdeler-Gymnasium, die in den einzelnen Gremien unserer Schule diskutiert und festgelegt wurden (https://goerdeler.lspb.de/wordpress/wp-content/uploads/Hinweise-zum-Distanzlernen-im-Quarantaenefall.pdf).

Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung und auch die Fachlehrer/innen werden mit den Schülerinnen und Schülern bzw. der Lerngruppe per E-Mail (lspb.de) Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen im Distanzlernen abzuklären.

Als Lernplattform verwendet das Goerdeler-Gymnasium die Cloud der Lernstatt (https://gygoer-cloud.lspb.de) sowie das von dieser zur Verfügung gestellte Videokonferenztool Big Blue Button .

Bei allgemeinen Fragen zum Distanzunterricht wende dich / wendet euch / wenden Sie sich bitte an die jeweilige Klassenleitung / Jahrgangsstufenleitung, bei Fragen den konkreten Fachunterricht betreffend an die jeweilige Fachlehrkraft.

Mit freundlichen Grüßen
H. Lazar OStD´

06.11.2020: Aktueller Corona-Fall einer Schülerin

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

eine Schülerin der Jahrgangsstufe Q1 wurde positiv auf das Corona-Virus getestet.

Aufgrund dieses positiven Coronatests hat das Gesundheitsamt heute die Schule angewiesen, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q1, sowie die betroffenen vier Lehrkräfte,  nach Hause zu schicken. Die Schülerinnen und Schüler (und Lehrkräfte) sollen bis einschließlich 16.11.2020 in häuslicher Quarantäne verbleiben.  

Bitte informieren Sie / informiert euch weiterhin über unsere Homepage und ruft eure E-Mails ab. Für die in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler wird Distanzunterricht stattfinden.

Bleiben Sie gesund oder werden Sie gesund!

Helga Lazar, OStD‘                                                                                        

06.11.2020: Vorgehen bei Covid19-Verdacht

Elterninfo: wenn mein Kind zu Hause erkrankt

02.11.2020: Aktueller Corona-Fall einer Lehrkraft

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

heute (Montag, 02.11.2020) erreichte uns die Nachricht, dass eine Lehrkraft positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Der Lehrkraft geht es den Umständen entsprechend recht gut.

Vorsorglich haben wir alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 7a und Schüler und Schülerinnen ausgewählter Kurse der Q1 und Q2 in Absprache mit dem Gesundheitsamt nach Hause geschickt. Das Gesundheitsamt wird alle Betroffenen heute oder morgen kontaktieren und alle weiteren Regelungen zu Quarantäne, Testung etc.  mitteilen.

Wir stehen in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und werden Sie ggfs. ebenfalls informieren, wenn aktuelle Informationen vorliegen.

Bitte informieren Sie / informiert euch weiterhin über unsere Homepage und ruft eure E-Mails ab. Für die in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler wird Distanzunterricht stattfinden.

Bleiben Sie gesund!

Helga Lazar, OStD

01.11.2020: Hinweise zum Distanzlernen im Quarantänefall

Sollte für einen Schüler, eine Lerngruppe oder eine Lehrkraft vom Gesundheitsamt pandemiebedingt eine häusliche Quarantäne verhängt werden, so steht wie bei jeder Erkrankung zunächst einmal die Genesung im Vordergrund.

Sobald der Gesundheitszustand es zulässt, nehmen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen sowie auch die Fachlehrer/innen Kontakt mit dem Schüler / der Schülerin oder ggfs. der  Lerngruppe per E-Mail auf, um das weitere Vorgehen im Distanzlernen abzuklären.

Als Lernplattform verwendet das Goerdeler-Gymnasium die Cloud der Lernstatt sowie das von dieser zur Verfügung gestellte Videokonferenztool Big Blue Button.

Unsere Schüler und Schülerinnen haben eine Einführung in die digitalen Kommunikationswege im Falle des Distanzlernens erhalten, sodass auch sie bereits über die grundlegenden Fähigkeiten zum Abrufen des Lernmaterials verfügen sollten.

Die Organisation des Distanzlernens samt Aufgabenumfang orientiert sich am regulären Stundenplan eines Schülers, was aber nicht heißt, dass der Distanzunterricht den Präsenzunterricht 1:1 abbildet!  Ein Leitfaden (organisatorische Umsetzung und technische Umsetzung) zum Distanzlernen am Goerdeler-Gymnasium wurde bereits in den einzelnen Gremien unserer Schule erarbeitet und festgelegt.

Ich hoffe, dass wir den Prozess der Digitalisierung in den kommenden Monaten an unserer Schule gemeinsam weiter vorantreiben und so Schule auch in schwierigen Zeiten konstruktiv gestalten können.

Helga Lazar, OStD‘                                                                                Oktober 2020

25.10.2020: Wiederbeginn des Unterrichts nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Ab Montag, den 26. Oktober 2020, beginnt nach den Herbstferien wieder der Regelunterricht nach Stundenplan, allerdings mit einigen wichtigen coronabedingten Änderungen.

Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht und können hier nachgelesen werden:

Die Anpassungen und Ergänzungen betreffen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) sowie Hinweise und Empfehlungen zum Lüften in Unterrichtsräumen und Sporthallen:

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

  • Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auch an ihrem Sitzplatz müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist besonders auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Lüften

Das Lüften der Unterrichtsräume ist ein einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern. Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden: 

  • Stoßlüften alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern ca. 3 bis 5 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften nach 45 Minuten während der gesamten Pausendauer.

Der Sportunterricht soll nach den Herbstferien wieder in der Halle stattfinden. Nach Aussage des Schulträgers soll die Lüftungsanlage  der Sporthalle eine ausreichende Lufterneuerung ermöglichen.

Wir hoffen mit diesen Maßnahmen den Präsenzunterricht auch in den nächsten Wochen vollständig erteilen zu können.

Vielen Dank dafür, dass sich alle Beteiligten an die Regeln halten!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Helga Lazar
25.10.2020

Links

16.06.2020: Zeugnisausgabe – Letzter Schultag im Schuljahr 2019/2020

Das Schuljahr 2019/2020 nähert sich seinem Ende – es schließt Corona bedingt leider nicht so, wie wir, Sie und ihr es gewohnt seid.
Da immer noch die Abstands- und Hygieneregeln gelten, muss auch die Zeugnisausgabe zeitlich gestaffelt erfolgen. Es gibt daher nicht „einen letzten Schultag“ für alle, sondern für jede Jahrgangsstufe einen definierten letzten Schultag in der letzten Schulwoche mit Zeugnisausgabe in der letzten Stunde.
Für die Klassen/Jahrgänge, deren Anwesenheit in der letzten Woche nach dem rollierenden Prinzip zunächst nicht vorgesehen war, wird es einen zusätzlichen Präsenztermin geben.
Wie die Zeugnisausgabe in der letzten Woche (und damit der letzte Schultag) vorgesehen ist finden Sie in diesem Elternbrief.

05.06.2020: Schulfahrten, angestrebter Regelbetrieb und Zeugnisausgabe

Ein neuer Erlass des MSW gibt den Schulen etwas mehr Klarheit was die Durchführung von Schulfahrten betrifft.
Alle aktuellen Informationen finden Sie in diesem Elternbrief.

24.05.2020: Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen

Aufgrund der Corona-Einschränkungen haben wir ein Merkblatt zum Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen zusammengestellt. Diese können unter diesem Link und in der Rubrik Service > Downloads eingesehen / heruntergeladen werden.

15.05.2020: Neue Aufstellung zum Präsenzunterricht

Es gibt nun eine Aufstellung, wann welche Klassen und Jahrgänge zum Präsenzunterricht in die Schule kommen können. Somit erhalten Sie für die kommenden Wochen Planungssicherheit.
Alle aktuellen Informationen finden Sie in diesem Elternbrief.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit euch!
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lazar, Schulleiterin

11.05.2020: Weitere Jahrgänge wieder in den Präsenzunterricht

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Neben den Schülerinnen und Schüler der Q2, die zurzeit ihre Abiturklausuren schreiben, sollen auch Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgänge wieder in den Genuss des Präsenzunterrichts kommen, zumindest tageweise.

Bis zu den Sommerferien verbleiben (ab dem 25.05.2020) insgesamt 18 Unterrichtstage, die auf weitere 6 Jahrgänge – insgesamt 19 Parallelklassen/kurse aufgeteilt werden müssen. Da die Schule die Hygienestandards und die Abstandregeln einhalten wird, wird jede Klasse, jeder Kurs mindestens 2, manche Lerngruppen auch 3 Räume und – zumindest in der Sekundarstufe I – auch eine ebenso große Anzahl zusätzlicher Lehrkräfte- benötigen.

In der gymnasialen Oberstufe soll den Schülerinnen und Schülern der EF und Q1 ermöglicht werden, mindestens 1 Klausur zu schreiben.

Zunächst werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF ab Mittwoch, 13.05.2020 bis einschließlich Montag, 18.05.2020 im Präsenzunterricht auf die noch ausstehenden Klausuren vorbereitet. Die Klausuren, die ab dem 19.05.2020 geschrieben werden, beziehen sich inhaltlich auf die im Unterricht vor der Schulschließung bearbeiteten Themen. Die Schülerinnen und Schüler der EF erhalten von der Oberstufenkoordinatorin Frau Ziemer einen konkreten Stunden- und Klausurplan.

Ab dem 25. Mail werden dann in einem rollierenden System die Klassen und Jahrgänge 5 bis 9 tageweise zur Schule kommen können. Ob gleichzeitig mehrere Jahrgänge beschult werden können, hängt von der Personal- und Raumsituation ab.

Hierzu wird ein Plan erstellt, der Ihnen in Kürze (vermutlich Ende dieser Woche) zugehen wird, damit auch Sie Planungssicherheit haben.

Bleiben Sie / bleibt weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lazar, Schulleiterin 11.05.2020

07.05.2020: Neuste Informationen

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

heute informiere ich Sie / euch mit diesem 6. Elternbrief über die bisher gesicherten Informationen bezüglich der Versetzungsbestimmungen, Anzahl von Klassenarbeiten und Klausuren, Entscheidungen über Klassenleitungen, Kostenerstattungen und die Erprobung von Webkonferenztools zur Unterstützung des Lernens auf Distanz.

Alle neueren Informationen vom Schulministerium finden Sie aktuell hier und weiterhin bei den Schulmails!

Bleiben Sie / bleibt weiterhin gesund!
Helga Lazar, Schulleitern
07.05.2020

23.04.2020: Maskenpflicht im ÖPNV geplant

Der Schulträger bittet uns, Ihnen folgendes mitzuteilen:

Das Land NRW und der Kreis Paderborn beabsichtigen zeitnah eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund- und Nasen Bedeckung im ÖPNV einzuführen. Im Hinblick auf die Wiedereröffnung der Schulen für die Prüfungsjahrgänge bitte ich Sie, (…) die Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte darüber zu informieren und dringlich aufzufordern, (..)  ab Donnerstag, 23.04.2020, auf dem Schulweg dieser Bedeckungspflicht (…) nachzukommen. Die Bedeckung kann mit selbstgenähten Masken, Schlauchtüchern, einfachen Tüchern oder Schals vorgenommen werden. Natürlich auch mit handelsüblichen Nasen-Mund-Masken.

Helga Lazar, Schulleiterin
23.04.2020

17.04.2020: Wiedereinstieg in das Schulleben

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

Die Krisensituation ist noch nicht bewältigt und die meisten unserer Schüler und Schülerinnen müssen auch weiterhin zu Hause bleiben und auf Distanz lernen.

Die neuste Schulmail und weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 23.04.2020 bzw. 04.05.2020 finden Sie auf den Seiten des MSW (Bildungsportal).

Im aktuellen Elternbrief (hier klicken zum Anzeigen) möchte ich Sie / euch darüber informieren, wie sich der Wiedereinstieg für uns bzw. die Schülerinnen und Schüler konkret darstellt.

Helga Lazar, Schulleiterin
17.04.2020

30.03.2020: Abitur 2020

Mit der 11. Schulmail teilt das MSW mit:

„Wir gehen bei diesem geänderten Zeitplan davon aus, dass der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können.  (…) Der Unterricht für alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten endet daher – anders als bisher vorgesehen – am 8. Mai 2020.“

Die vollständige Mail des MSW finden sie unter diesem Link.

Über Einzelheiten, wie sich der Unterrichtsbeginn darstellen wird, kann noch nichts gesagt werden. Die Schule wird Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. 

Bleiben Sie weiterhin gesund!

30.03.2020
Helga Lazar

27.03.2020: Elternbrief von Schulministerin Gebauer / Abitur wird verschoben

Die Schulministerin Yvonne Gebauer hat einen weitere Elternbrief verfasst, den Sie hier abrufen können (allgemeiner Link auf die Seiten des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/index.html)

Zugleich wurde bekannt gegeben, dass das Abitur 2020 verschoben wird. Näheres finden Sie im aktuellen Elternbrief der Schulleiterin.

25.03.2020: Informationen zu den „blauen Briefen“

Aktuelle Informationen zum Thema „Informationen zu den „blauen Briefen““ finden Sie in diesem 3. Elternbrief.

24.03.2020: Corona – Auswirkungen auf das Schulleben – AKTUELL

Aktuelle Informationen zum Thema „Corona – Auswirkungen auf das Schulleben“ finden Sie in diesem 2. Elternbrief.

21.03.2020: Erweiterte Not-Betreuung in der Schule – NEU

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung zur Betreuung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Sie finden hier das entsprechende Formular:

Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts

Sollten Sie, liebe Eltern, einen Notbetreuungsanspruch haben, diesen noch nicht angemeldet oder die Betreuung erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigen, da Sie sie im Moment anders geregelt haben, sollten Sie sich frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung setzen.  

Hier finden Sie weitere  Elterninformation zur Notbetreuung.

Herzliche Grüße und für Sie und Ihre Familien Gesundheit!

Helga Lazar, Schulleiterin
21.03.2020

19.03.2020: Girls‘ and Boys’Day

Der Girls‘ and BoysDay muss dieses Jahr ja leider aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Der Wettbewerb findet aber trotzdem statt!!!

Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.girls-day.de/wettbewerb und www.boys-day.de/wettbewerb.

18.03.2020: Erreichbarkeit der Schule

Aus Gründen des Infektionsschutzes ist die Schulleitung und das Sekretariat nicht durchgängig besetzt bzw. anwesend.

Die Schulleitung und das Sekretariat stehen Ihnen bei Fragen aber weiterhin zur Verfügung. Sie können uns unter der Telefonnummer 05251 691 891 0, unter der E-Mail goerdeler@paderborn.de und unter h.lazar@paderborn.de erreichen und die Öffnungszeiten des Sekretariats erfragen.

18.03.2020: Informationen für Schülerinnen und Schüler der Q2

Die Abiturbelehrung 2020 wird situationsbedingt via Homepage bzw. per E-Mail erfolgen.

Die Zusammenfassung wichtiger Informationen in Form einer PDF-Datei ist hier zu finden.

Zusätzlich erhält jede/r Schüler/in diese Präsentation per Mail (lspb.Mail) zugeschickt.

Wichtig: Der Erhalt der Abiturbelehrung ist dringend – ebenfalls per Mail – bei Frau Ziemer zu bestätigen (mziemer2@lspb.de)! Rückfragen bitte ich ebenfalls per Mail an Frau Ziemer zu richten.

16.03.2020: Corona – Auswirkungen auf das Schulleben

Aktuelle Informationen zum Thema „Corona – Auswirkungen auf das Schulleben“ finden Sie in diesem Elternbrief.

15.03.2020: Not-Betreuung in der Schule

Ab Mittwoch, dem 18.03.2020 wird die Schule täglich ein Not-Betreuungsangebot anbieten, das sich an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 richtet. Hiermit soll es insbesondere Eltern, die in „unentbehrlichen Schlüsselpositionen“ tätig sind, ermöglicht werden, ihren beruflichen Aufgaben nachzugehen. Eine Konkretisierung der Schlüsselpositionen finden Sie in „Aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen“  und https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200313_erlass_schulschliessungen.pdf

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.

Um die Not-Betreuung organisieren und sicherstellen zu können, bitten wir die betroffenen Eltern die Schule (über das Sekretariat) bereits vorab telefonisch zu informieren, ob sie eine Not-Betreuung benötigen; die Bescheinigung sollte jedoch schnellstmöglichst eingereicht werden.

Wir werden Sie über weitere aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten. 

Bleiben Sie weiterhin gesund!

16.03.2020
Helga Lazar

14.03.2020: Mittagsverpflegung

Da das Goerdeler-Gymnasium, wie alle Schulen in NRW, ab Montag, dem 16.03.2020 bis zu den Osterferien zur Eindämmung der Gefahr durch den Corona Virus flächendeckend geschlossen sind, wird es an den weiterführenden Schulen auch keine Mittagsverpflegung geben. Auch unsere Cafeteria bleibt geschlossen.

Die Schüler, die am Montag, den 16.03. und Dienstag, den 17.03.2020 bei uns betreut werden, müssen sich bitte selbst verpflegen, d.h. ihre Verpflegung mitbringen.

Die bisher vorbestellten Essen im OPC-System werden storniert. 

14.03.2020: Girls‘ and Boys’Day

Da dieser Tag komplett entfällt, bitte ich alle davon betroffenen Schülerinnen und Schüler sich rechtzeitig und angemessen bei ihrer Praktikumsstelle abzumelden.

14.03.2020, H. Lazar

13.03.2020: Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.03.2020

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Im Folgenden erhalten Sie aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich bzw. für unsere Schule.

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zu den Osterferien geplanten Klassenarbeiten und Klausuren werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Damit Sie als Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schule stellt an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit (7.50 Uhr bis 13.05 Uhr) eine Betreuung sicher. Die darüber hinaus gehende Betreuung am Goerdeler-Gymnasium (durch die AWO) an den Nachmittagen entfällt.

Der für den 26.03.2020 geplante Girls‘Day und Boy’sDay entfällt.

Wir bitten Sie, liebe Eltern, sich täglich auf unserer Homepage zu informieren und Ihre E-Mails abzurufen.

Unsere Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert täglich ihre Lernstatt-E-Mails abzurufen.

Die Schule wird Sie und die Schülerinnen und Schüler auf den oben genannten Kommunikationswegen auf dem Laufenden halten.

In dringenden Fällen erreichen Sie mich per Mail unter hlazar1@lspb.de und am Montag, 16.03.2020 ab 8.00 Uhr in der Schule unter Tel. 05251 691 891 0.

Zum Umgang mit dem Corona-Virus in den Schulen hat das Ministerium für Schule und Bild- ung Informationen an die Schulen geschickt, die Sie hier einsehen können: (Landesweite Einstellung des Unterrichtsbetriebs und Umgang mit dem Corona-Virus (4.Mail) ) .

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lazar, Schulleiterin

12.03.2020: Absage der Informationsveranstaltungen WP I und WP II

Sehr geehrte Eltern, 

liebe Schüler und Schülerinnen, 

aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns dazu entschlossen die zentralen Informationsveranstaltungen zu den Wahlmöglichkeiten des Wahlpflichtunterrichts WP I der Jahrgangsstufe 6 (Wahl der 2. Fremdsprache) und WP II der Jahrgangsstufe 8 (3. Fremdsprache, Naturwissenschaftliches Angebot, Informatik, Gesellschaftswissenschaften) am 18.03.2020 und 24.03.2020 abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Damit verschiebt sich natürlich auch die Abgabe der Wahlzettel auf einen noch unbestimmten Termin.

Sie werden rechtzeitig eine neue Einladung erhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

12.03.2020 Helga Lazar

11.03.2020: Infektionsschutz

Am Nachmittag des 11.03.2020 erreichte die Schule nach Schulschluss folgende Information des Schulministeriums:

„Zur Vereinfachung des Verfahrens und als schulischer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind [daher] alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten etc. in das In- und Ausland abzusagen, soweit diese bis zum Beginn der Osterferien stattfinden sollten.“

Damit müssen die geplanten Klassenfahrten nach Berlin (Jahrgang 9) und Hardehausen (Jahrgang 7) entfallen!

Wir gehen davon aus, dass keine Stornierungskosten entstehen, da in dieser Situation eine besondere Regelung des Landes greift.

Die Schule wird Sie über weitere Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Allgemeine Informationen zum vorbeugenden Schutz gegen eine Infektion finden Sie unter  https://www.infektionsschutz.de/  und in dem hier hinterlegten Merkblatt.

Helga Lazar, Schulleiterin         

11.03.2020